Mit der Inflationsanpassung nach § 33a EStG iVm § 33 Abs 1a EStG hat der Gesetzgeber steuerpolitisches Neuland betreten. Erstmals wurde in der österreichischen Steuerrechtsordnung eine Regelung zur strukturellen Abgeltung der sog "kalten Progression" geschaffen. Das österreichische Modell ist in seiner Ausgestaltung besonders: Die Abgeltung erfolgt nämlich nicht gänzlich automatisch, sondern nur zu zwei Dritteln der Mehrbelastung aus der Inflation; zu einem Drittel erfolgt die Abgeltung anhand jährlich zu beschließender diskretionärer Maßnahmen. Dieser Beitrag diskutiert zunächst den Einfluss der Inflation auf die Einkommensbesteuerung und analysiert darauf aufbauend die Konzeption und Konsequenzen der neuen Regelung zur Berücksichtigung der Inflation im Einkommensteuerrecht.

