Das luxemburgisches Tribunal d'arrondissement (Bezirksgericht) warf in den verbundenen Rechtssachen zweier meldepflichtiger Gesellschaften Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang der breiten Öffentlichkeit zu Informationen über deren wirtschaftlichen Eigentümer ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses auf. Die dazu Ende November 2022 ergangene Entscheidung des EuGH entfaltet EU-weite Relevanz. Das Erkenntnis hob eine wesentliche Verschärfung der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie als ungültig auf und zog bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung eine rasche Reaktion von Mitgliedstaaten, ua in Österreich, nach sich. Der EuGH beurteilte die unbeschränkte öffentliche Einsicht in Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften als mit den in der EU-Charta normierten Grundrechten nicht vereinbar. Damit ist der generelle Zugang der breiten Öffentlichkeit zu Daten von wirtschaftlichen Eigentümern EU-weit passé.

