Die COVID-19-Krise wurde von einer allgemeinen Teuerung der Lebenshaltungskosten abgelöst. Darauf hat auch der (Steuer)Gesetzgeber reagiert und an verschiedenen Stellen Steuerbefreiungen für Zahlungen im Zusammenhang mit der Teuerung vorgesehen. Teilweise findet sich die Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiungen im EStG, teilweise im Sozialversicherungsrecht. Einige der Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung und die dazugehörigen steuerlichen Begleitmaßnahmen sollen hier behandelt werden.

