Die Regierungsvorlage des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I) sieht bedeutsame Neuerungen im Ertragsteuerrecht vor. So soll unter anderem eine abgabenrechtliche Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen eingeführt, der Gewinnfreibetrag erhöht und ein Investitionsfreibetrag geschaffen werden. Zudem soll die Besteuerung von Kryptowährungen erstmals explizit gesetzlich verankert werden.