Nach langem Warten wurden die Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) am 7. 10. 2021 in der Findok veröffentlicht. Die VPR 2021 treten an die Stelle der VPR 2010 und stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz (§ 6 Z 6 EStG und § 8 Abs 2 KStG) dar. Sie sollen eine einheitliche und stringente Anwendung des gewährleisten. Gerade im Bereich der Außen-/Betriebsprüfung stellen sie eine wichtige "Auslegungshilfe" für die Verrechnungspreistransaktionen dar. Die VPR 2021 sind lt BMF als Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen und damit als Nachschlagewerk in der betrieblichen Praxis und Verwaltungspraxis anzusehen. Da die VPR 2021 als Erlass veröffentlicht wurden, sind diese für "Betriebprüfer" verpflichtend anzuwenden; über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aber nicht abgeleitet werden. Im nachfolgenden Beitrag sollen wesentliche - für die Außenprüfung relevante - Änderungen der veröffentlichten VPR 2021 gegenüber den VPR 2010 bzw dem Begutachtungsentwurf VPR 2020 aufgezeigt werden.