Nach der in der Folge dargestellten Rsp des BFG stellen sog Housing-Leistungen für Bitcoin Mining-Server keine Grundstücksleistung iSd § 3a Abs 9 UStG dar, sondern vielmehr eine sonstige Leistung iSd Abs 6 leg cit.
Schlagwörter:
Grundstücksleistung; Server; sonstige Leistung; Mehrwertsteuersystem-Richtlinie.