Seit fast einem Jahrzehnt ist die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus einem Depot in der ESt als materiell-rechtlicher Realisationstatbestand ausgestaltet (§ 27 Abs 6 Z 2 EStG). Dennoch treten dazu noch laufend ungeklärte Rechtsfragen auf. Dies betrifft etwa auch die Behandlung von Depotübertragungen im Rahmen von Umgründungen im Anwendungsbereich des UmgrStG; dem soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.
Schlagwörter: