Wer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nicht nachkommt und Abgaben verkürzt, muss - entsprechendes Verschulden vorausgesetzt - mit finanzstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Verurteilung wegen eines Finanzvergehens bringt nicht nur Geldstrafen und vereinzelt Freiheitsstrafen mit sich, sondern gilt der Täter mit der rechtskräftigen Verurteilung nicht mehr als unbescholten. Die damit zum Ausdruck gebracht Unzuverlässigkeit kann zum Verlust bestimmter Berufsbefugnisse führen. Aktuell von besonderer, unter Umständen existenzbedrohender Bedeutung ist zudem auch, dass bestimmte COVID-Begünstigungen nur gewährt werden, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Finanzvergehen verurteilt worden ist. In diesem Beitrag wird auf unmittelbare und mittelbare Konsequenzen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung eingegangen.