Im Rahmen des § 26 Z 5 EStG konnten Arbeitgeber*innen den Arbeitnehmer*innen bereits bisher "Jobtickets" als nicht steuerbare Leistung zukommen lassen. Durch die Novellierung wird der Anwendungsbereich aber deutlich erweitert und es sind sämtliche Wochen-, Monats-, oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel mitumfasst, wenn diese entweder am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind.