Mit 1. 7. 2021 wird es zu wichtigen Änderungen im Bereich der NoVA kommen. (FN ) Ziel dieser Neuregelungen ist vorwiegend eine stärkere Ökologisierung der NoVA und kommt es bei Fahrzeugen mit einem höheren CO-Emissionswert zu einem teils gravierenden Anstieg der NoVA-Belastung. Zudem erfolgt eine Ausweitung der NoVA auf Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis zu 3.500 kg. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und deren Auswirkungen.