vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die degressive Absetzung für Abnutzung und die beschleunigte lineare Gebäudeabschreibung nach dem KonStG 2020

Konjunkturstärkungsgesetz 2020Schwerpunkt Konjunkturstärkungsgesetz 2020AufsatzSabine Kanduth-Kristen, Gudrun Fritz-Schmiedtaxlex 2020, 278 - 285 Heft 9 v. 29.9.2020

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020, BGBl I 2020/96) wird zur Konjunkturförderung in § 7 Abs 1a EStG eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und in § 8 Abs 1a EStG eine beschleunigte lineare AfA für Gebäude eingeführt. Beide Regelungen sind als Dauerrecht verankert und werden nachfolgend näher beleuchtet.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!