Obgleich sich Bodenschätze unter der Oberfläche eines Grundstücks befinden, stellen diese idR eigenständige Wirtschaftsgüter dar, die in bewertungsbezogener sowie ertragsteuerlicher Hinsicht vom Grundstück separiert werden. Im folgenden Beitrag sollen Fragestellungen des Zugangs, der Erstbewertung, der laufenden Behandlung sowie des Abgangs dieses speziellen Wirtschaftsguts im (vornehmlich) steuerbilanziellen Kontext geklärt werden, wobei auch Fälle zu betrachten sind, in denen der Abbau durch eine externe Person erfolgt.