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Anpassung der BAO an die DSGVO als Persilschein zur finanzbehördlichen Datenverarbeitung? § 48d BAO auf dem Prüfstand der DSGVO

AbgabenverfahrenAufsatzTina Ehrke-Rabel, Barbara Gunacker-Slawitschtaxlex 2019, 90 - 94 Heft 3 v. 13.3.2019

Die automatisierte und automationsunterstützte Datenverarbeitung macht auch vor dem Abgabenvollzug nicht Halt. Die BAO wurde jüngst an die Vorgaben der DSGVO angepasst. Eine grundrechtskonforme Anwendung der einschlägigen Bestimmungen ergibt sich nicht auf den ersten Blick aus dem Gesetz.

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