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Grenzüberschreitender Verlustabzug: EuGH auf Zickzack-Kurs oder dogmatisch konsistente Linie? Analyse und Einordnung der E des EuGH C-650/16, Bevola/Trock

Internationales SteuerrechtAufsatzThomas Kollrusstaxlex 2019, 59 - 64 Heft 2 v. 5.2.2019

Die EuGH-Entscheidungen Timac Agro und Bevola/Trock liegen auf einer einheitlichen dogmatischen Grundlinie. Der Abzug finaler Verluste im Herkunftsmitgliedstaat auf unionsrechtlicher Basis bleibt ultima ratio und setzt unverändert die objektive Vergleichbarkeit (der Situationen) voraus, deren Vorliegen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen ist.

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