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Justizia versagt Segways medizinische Funktion Ein Segway Modell X2 als außergewöhnliche Belastung?

ErtragsteuernAufsatzIngrid Gumprechttaxlex 2019, 372 - 373 Heft 12 v. 18.12.2019

Aufgrund seiner Gehbehinderung schaffte sich der Steuerpflichtige einen Segway Modell X2 an. Er wollte diese Anschaffung als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da ihm die linke Zehe und der Mittelfußknochen amputiert wurden und er die Anschaffung als medizinische Notwendigkeit sah.

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