Werden bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sonderbesteuerte Grundstückseinkünfte realisiert, erfordert deren gesonderte Ermittlung die Aufteilung eines erzielten Veräußerungserlöses sowie angefallener Veräußerungskosten. Sofern der Steuerpflichtige zur Regelbesteuerung optiert, kann auch für die Grundstückseinkünfte - als Teil des Veräußerungsgewinns - eine der drei sich gegenseitig ausschließenden Veräußerungsgewinnbegünstigungen in Anspruch genommen werden. Im Folgenden werden die verschiedenen Ermittlungs- und Besteuerungsalternativen, die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen sowie diesbezügliche strittige Fragen aufgezeigt.