In Österreich gelten Nutzungseinlagen in Kapitalgesellschaften innerstaatlich nicht als einlagefähige Wirtschaftsgüter. Erfolgen Nutzungseinlagen jedoch grenzüberschreitend, so sind diese nach der österreichischen Verwaltungspraxis einlagefähige Zuführungen von Vermögenswerten und nach § 6 Z 6 EStG durch Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises entsprechend zu korrigieren. Im Folgenden wird untersucht, ob dies - so wie es die Verwaltungspraxis vermuten lässt - undifferenziert auch für Nutzungseinlagen aus dem außerbetrieblichen Bereich gelten kann. Vergleichsweise wird dazu die Rechtslage in Deutschland dargestellt, die sich in dieser Hinsicht deutlich unterscheidet.