Ein Steuerpflichtiger nützte die Möglichkeit, Neuerungen vorzubringen, und brachte in jedem Verfahrensabschnitt wieder neue - sein Vorbringen teils ändernde - Beweise vor. (FN ) Mit den vorgelegten Urkunden wollte er seine Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung belegen.