Der VwGH hat sich in zwei Entscheidungen einerseits mit der Frage einer Verlusthaftung bzw Nachschusspflicht über die Hafteinlage hinaus, andererseits mit der Frage des Vorliegens eines Unternehmerrisikos aufgrund einer Haftungsübernahme im Innenverhältnis auseinandergesetzt.
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