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Syndikatsverträge begründen keine GesbR?!

WirtschaftsrechtDr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-HSG/Mag. Victoria ZeppitzRdW 2016/14RdW 2016, 10 Heft 1 v. 22.1.2016

Mit dem durch die GesbR-Reform neu eingeführten Kündigungsausschlussverbot und den nicht vollends zufriedenstellenden bisher entwickelten Lösungen wurde eine Hinterfragung der bisherigen Qualifikation von Syndikatsverträgen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts notwendig. Der folgende Beitrag untersucht daher kritisch die Richtigkeit dieser juristischen Einstufung von Syndikatsverträgen.

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