(SWK) – Am 11. 3. 2026 wurde der Ministerialentwurf 88/ME 28. GP im Nationalrat eingebracht, mit dem die bereits seit Längerem angekündigte Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 4,9 % für ausgewählte Nahrungsmittel umgesetzt werden soll. Wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist die finanzielle Entlastung der Bevölkerung bei den täglichen Lebenshaltungskosten. Ende der Begutachtungsfrist ist der 8. 4. 2026.
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