Am 21. 1. 2026 hat der Nationalrat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) beschlossen, knapp ein Jahr nach dem Begutachtungsverfahren und mehr als eineinhalb Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Richtlinie (CSRD). Damit wird die nichtfinanzielle Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen für Unternehmen im bisherigen Anwendungsbereich („erste Welle“) zu einer umfangreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgebaut. Ein Inkrafttreten wird für Februar 2026 erwartet. Dieser Beitrag stellt diese und weitere Neuerungen im Bereich der Unternehmensberichterstattung vor, die mit dem NaBeG beschlossen wurden.

