Die Europäische Kommission hat am 3. 9. 2026 Leitlinien für die Anwendung von Art 102 AEUV auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verabschiedet.
werden den Unternehmen dabei helfen zu beurteilen, ob sie allein oder zusammen mit anderen Unternehmen eine beherrschende Stellung auf einem oder mehreren Märkten innehaben (dies gilt auch für Ökosysteme und Anschlussmärkte),

