Der EuGH hat am 9. 7. 2026 mit seiner Entscheidung in der Rs Schoger II, C-360/25, festgestellt, dass eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen, die nicht anderweitig steuerfrei sind und zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen, eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV darstellt. Der EuGH setzt damit durch die Bejahung des Beihilfencharakters der österreichischen Zwischenbankbefreiung der „Causa Schoger“, die betroffene Banken, Versicherungen und Pensionskassen seit über zwei Jahren beschäftigte, einen vorläufigen Schlusspunkt. Nun ist die Europäische Kommission am Zug und hat die materielle Beurteilung vorzunehmen. Nachfolgend wird die Entscheidung des EuGH zusammengefasst, die für die betroffenen Unternehmen unmittelbaren und potenziellen Konsequenzen werden dargelegt sowie weiterführende Überlegungen angestellt.

