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Gefahrenzulagen für eine Gefährdung fliegenden Personals durch kosmische Strahlung

SteuernSteuerrechtReinhold BeiserSWK 2026, 813 - 815 Heft 18 v. 25.6.2026

Fliegendes Personal ist während der Flugzeiten einer erhöhten ionisierenden kosmischen Strahlung ausgesetzt. Die Allgemeine Strahlenschutzverordnung schützt strahlenexponierte Arbeitskräfte und enthält spezielle Sicherheitsvorkehrungen für fliegendes Personal. Gefahrenzulagen werden nach § 68 EStG steuerrechtlich, jedoch nicht sozialversicherungsrechtlich begünstigt.

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