Ein beträchtlicher Teil der WiEReG-Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer betrifft Gesellschaften, bei denen keine „echten“ wirtschaftlichen Eigentümer vorhanden sind bzw festgestellt werden können, womit diese Gesellschaften die Mitglieder ihrer obersten Führungsebene subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden müssen.

