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Zur Überprüfung von EuG-Urteilen durch den EuGH

TagesfragenSteuerrechtThomas BieberSWK 2026, 518 - 522 Heft 10 v. 4.4.2026

Der Erste Generalanwalt hat mit 4. 3. 2026 dem EuGH vorgeschlagen, die Entscheidung des EuG vom 11. 2. 2026, I. S.A., T-689/24, zu überprüfen (Geschäftszahl C-167/26 RX). Der vorliegende Beitrag skizziert die Kriterien des Art 62 Abs 1 EuGH-Satzung für einen solchen Überprüfungsvorschlag und versucht eine umsatzsteuerliche Einordnung.

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