Gemäß Art 167 MwStSyst-RL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht; dies ist nach Art 63 MwStSyst-RL der Zeitpunkt, zu dem der leistende Unternehmer die Lieferung bewirkt oder die Dienstleistung ausgeführt hat. Die tatsächliche Ausübung dieses Rechts setzt gemäß Art 178 lit a MwStSyst-RL den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Fallen Leistungsbezug und Rechnungserhalt in unterschiedliche Besteuerungszeiträume, stellt sich die Frage, ob der Vorsteuerabzug bereits für den Leistungszeitraum oder erst für den Zeitraum des Rechnungserhalts zulässig ist.

