(SWK) – Am 25. 3. 2026 hat der Nationalrat mit der notwendigen Verfassungsmehrheit das Maßnahmenpaket der sogenannten „Spritpreisbremse“ beschlossen (763/A und 764/A 28. GP ); am 31. 3. 2026 wurden diese beiden Gesetze und die entsprechenden Verordnungen im BGBl kundgemacht. Ziel ist es, die massiven Preissteigerungen bei Treibstoffen abzufedern, die infolge der internationalen Krise im Iran-Kontext entstanden sind. Die Maßnahmen treten am 1. 4. 2026 in Kraft und sind bis zum 31. 12. 2026 befristet.

