Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG sind Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen selbst hergestellten Gebäuden von der Besteuerung ausgenommen. Fraglich ist, ob dies nur bei Neuerrichtung von Gebäuden oder auch bei Aus- und Umbauten, Aufstockungen, Dachbodenausbauten oder Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes gilt.
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