Um zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen zu setzen, wurde kürzlich mit dem BGBl I 2025/79 der ursprünglich mit dem ÖkoStRefG 2022 eingeführte Investitionsfreibetrag befristet erhöht. Die Erhöhung wirkt für Investitionen, die auf den Zeitraum nach dem 31. 10. 2025 und vor dem 1. 1. 2027 entfallen. Dabei kommt nunmehr ein Investitionsfreibetrag in Höhe von 20 % (statt 10 %) bzw 22 % (statt 15 % bei ökologischen Wirtschaftsgütern) zur Anwendung. Dieser Beitrag soll neben einem Überblick über die Neuregelung insbesondere auch deren Zusammenspiel mit Umgründungen näher behandeln.

