Die ImmoESt-Bemessungsgrundlage hängt davon ab, ob ein Grundstück dem Altvermögen oder dem Neuvermögen zuzuordnen ist. Werden an Altgebäuden nach dem 31. 3. 2012 Baumaßnahmen getätigt, kann das Neuvermögen zur Folge haben.
Schlagwörter:
Gebäudeaufstockung; Altgebäude; Neuvermögen; ImmoESt

