Am 30. 6. 2025 wurde ua eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991) im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2025/26) kundgemacht. Mit dieser Änderung wird der Fahrzeugbegriff der NoVA auf Kraftfahrzeuge eingeschränkt, die hauptsächlich zur Personenbeförderung beschaffen sind. Damit sollen, der Begründung zum Gesetzesantrag folgend, Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, von der NoVA ausgenommen werden.
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