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Europäische Kommission stellt Verstoß von Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte fest

SteuernSteuerrechtSWK 2025, 669 Heft 13 v. 5.5.2025

Die Europäische Kommission hat am 23. 4. 2025 festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

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