Im Rahmen des Budgetsanierungsgesetzes 2025, BGBl I 2025/7, ausgegeben am 18. 3. 2025, wurde der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld – mit Übergangsfristen – abgeschafft. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die daraus für die Arbeitsvertragsparteien resultierenden Handlungsmöglichkeiten werden hier kurz dargestellt.
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