Am 1. 4. 2025 sind die Gebührenrichtlinien 2025 (GebR 2025) als Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 (GebG) in Kraft getreten. Die weitreichenden gesetzlichen Änderungen sowie die Einführung neuer Pauschalgebühren im Bereich der festen Gebühren machten eine grundlegende Überarbeitung der GebR 2019 und Neuverlautbarung der Gebührenrichtlinien erforderlich. Aber auch bei den Rechtsgeschäftsgebühren kam es im Hinblick auf strittige Rechtsfragen zu umfangreichen Anpassungen. In diesem Beitrag sollen die Highlights aus dem Bereich der Rechtsgeschäftsgebühren vorgestellt werden.

