Das österreichische Wirtschaftsleben ist gekennzeichnet durch eine Überfülle an Verwaltungsvorschriften und einen verwaltungsstrafrechtlichen Multiplikatoreffekt. Werden gesetzliche Bestimmungen von einem Mitarbeiter der Gesellschaft übertreten, ergeht die Verwaltungsstrafe an sämtliche Geschäftsführer oder an einen verantwortlichen Beauftragten persönlich, nicht jedoch an den die betreffende Norm verletzenden Mitarbeiter oder die Gesellschaft.

