Der VwGH (20. 11. 2024, Ra 2024/13/0068) hat jüngst erkannt, dass rechtsgrundlose Auszahlungen vor einer eigentlich gebotenen Bescheiderlassung durch das Finanzamt automatisch zu einem Rückstand am Abgabenkonto führen. Auf die Rechtsgrundlage oder eine etwaige Analogiebasis für diese Aussage wird im Erkenntnis nicht näher eingegangen. Dieser Beitrag zeigt die Zweifel an der Richtigkeit dieses Erkenntnisses auf.
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