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Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen

WirtschaftSteuerrechtSWK 2024, 366 Heft 6 v. 20.2.2024

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 7. 2. 2024 eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie im Hinblick auf die Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten zur Änderung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt.

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