(SWK) – Mit BGBl II 2024/318, ausgegeben am 20. 11. 2024, wurde die UGB-Schwellenwerte-Verordnung (UGB-SchweVO) veröffentlicht. Die Verordnung sieht die Anpassung der Schwellenwerte im UGB an die Inflation vor und basiert auf der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 der Europäischen Kommission, mit der ab dem 1. 1. 2024 die Größenkriterien für Bilanzsumme und Umsatz um 25 % erhöht wurden.
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