(A. S.) – Nach dem österreichischen Pensionsversicherungsrecht richtet sich die Aufwertung der Pensionskontengutschrift nach der Aufwertungszahl, die zurückliegende Einkommensentwicklungen (Verhältnis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres) abbildet.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

