Mit BGBl II 2024/324 wurde die VuV-Plausibilisierungs-VO veröffentlicht. Die Verordnung regelt, wie in Fällen, in denen keine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird, das Vorliegen der materiellen Fördervoraussetzungen plausibilisiert werden kann.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

