Am 22. 7. 2024 wurde das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) in BGBl I 2024/133 veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird ua dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ein neuer § 91a angefügt. Dieser neue Paragraf ermöglicht ab 1. 1. 2025 die Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Folgen einer solchen Umwandlung behandelt.
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