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Neue Zuständigkeitsregeln für Vorabentscheidungsersuchen

TagesfragenSteuerrechtSWK 2024, 1244 Heft 30 v. 25.10.2024

Seit 1. 10. 2024 ist nach Änderung der Satzung des EuGH (siehe ABl L vom 12. 8. 2024, VO [EU] 2024/2019 zur Änderung des Protokolls Nr 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union) in den folgenden sechs Materien nunmehr das EuG für Vorabentscheidungen zuständig:.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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