Seit 1. 10. 2024 ist nach Änderung der Satzung des EuGH (siehe ABl L vom 12. 8. 2024, VO [EU] 2024/2019 zur Änderung des Protokolls Nr 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union) in den folgenden sechs Materien nunmehr das EuG für Vorabentscheidungen zuständig:.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

