Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, sind die Organe von Kapitalgesellschaften bei Bekanntwerden von Strafrechtsverstößen oder sonstigen maßgeblichen Gesetzesverletzungen im Unternehmen verpflichtet, diese zu untersuchen und aufzuarbeiten. Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen sogar Freiheitsstrafen. Ebenso treffen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Verdacht von strafbaren Handlungen Aufklärungs- bzw Redepflichten; in bestimmten Situationen können sie auch zu Mittätern ihrer Klienten werden.

