Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage sowie die Verwendung der eingezahlten Beträge stellen bilanzierende Immobilieneigentümer oftmals vor Herausforderungen. Erscheint die steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bereits vonseiten der Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur ausreichend beschrieben, ist die Vorgehensweise bei der unternehmensrechtlichen Bilanzierung noch wenig beleuchtet. Auch sind bisher in der Praxis unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu beobachten. In diesem Beitrag sollen daher die unternehmensrechtlichen Bilanzierungsmöglichkeiten der Instandhaltungsrücklage im Detail untersucht werden, um der Praxis eine entsprechende Handlungsanweisung geben zu können.

