Am 19. 7. 2024 wurde das AbgÄG 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetzespaket bringt auch einige Änderungen für körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppen gemäß § 9 KStG mit sich, insbesondere eine künftig mögliche digitale Einbringung von Gruppenanträgen, Wahlrechte für die Verlustzurechnung von Auslandsgruppenmitgliedern sowie Einschränkungen bei der Verrechnung von Vorgruppenverlusten neuer Gruppenträger. Für die Praxis sind diese Neuerungen durchwegs von Bedeutung und sowohl bei der Begründung wie auch in der laufenden Gestionierung von Unternehmensgruppen zu beachten.

