In Malta ansässige Gesellschaften unterliegen einer vergleichsweise hohen nominalen Körperschaftsteuer. Wird der zu versteuernde Gewinn aber ausgeschüttet, erhalten die Gesellschafter einen Großteil der bei der Gesellschaft eingehobenen Steuer rückerstattet. Dieser Beitrag widmet sich der Rechtsfrage, wie eine ausländische KöSt-Rückerstattung an eine natürliche Person in den Einkünftekatalog des § 2 Abs 3 EStG einzuordnen und wie sie in Österreich zu versteuern ist.

