Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung über einen Antrag zur Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen zwei inländischen Schwestergesellschaften mit ausländischem Gruppenträger ohne Zweigniederlassung Stellung genommen. Erforderlich wurde dies, weil der Gesetzgeber seit vielen Jahren säumig ist, die unionsrechtlichen Vorgaben des EuGH innerhalb der Unternehmensgruppe umzusetzen.
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