(SWK) – Der Entwurf des Telearbeitsgesetzes setzt den mit dem „Homeoffice-Maßnahmenpaket“ vor drei Jahren beschrittenen Weg konsequent fort und bringt eine Ausweitung von Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit. Das Gesetz strebt einen Gleichklang der arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen an. Der folgende Überblick widmet sich insbesondere der Begriffsdefinition, den Rahmenbedingungen, dem Unfallversicherungsschutz und dem Telearbeitspauschale. Die parlamentarische Beschlussfassung und die Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

